MEINE LEISTUNGEN

Privatgutachten oder Stellungnahmen

Sie sollten entscheiden, ob Sie eine Stellungnahme oder ein Gutachten benötigen. Sie sollten bedenken, dass nur ein vom Gericht beauftragtes Gutachten auch in einem Gerichtsverfahren anerkannt und verwendet werden kann.

Meistens ist zunächst eine Stellungnahme ausreichend, insbesondere, weil nur ein, vom Gericht beauftragtes, gutachten in einem Gerichtsverfahren anerkannt und verwendet werden kann.

Sachverständigenabnahmen

In der Regel ist es ausreichend, eine Abnahme mit dem Handwerksbetrieb durchzuführen.

Im gewerbliche Bereichen aber auch im privat Auftragsverhältnis, kann es sinnvoll sein einen Sachverständigen zur Abnahme hinzuzuziehen. Bei dieser Sachverständigenabnahme können dann eventuelle Mängel festgestellt werden, aber auch Restleistungen erfasst und eine angemessenen Frist zur beseitigen festgesetzt werden. Hierbei kann ich Sie unterstützen.

Baubegleitung

Nach der Fertigstellung einer beauftragten Handwerksleistung eindeckte Mängel können hohe Kosten verursachen, aber auch viel Zeit in Anspruch nehmen und die Bauzeit zusätzlich verlängern. Viele Mängel werden vielleicht nach Fertigstellung nicht mehr entdeckt. Darum führt eine regelmäßige Überprüfung der Handwerksleistung dazu, dass Mängel und Fehler rechtzeitig entdeckt und sofort ohne großen Aufwand behoben werden können. Das spart Zeit, Geld und vor allen nerven und ärger.