Privatgutachten und fachliche Stellungnahmen
Je nach Sachlage kann entweder die Erstellung einer fachlichen Stellungnahme oder eines vollständigen Privatgutachtens geboten sein. Es ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich durch ein Gericht beauftragte Gutachten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens als Beweismittel anerkannt und verwertet werden.
In zahlreichen Fällen ist eine fundierte Stellungnahme zunächst ausreichend – insbesondere zur Klärung technischer Fragestellungen im Vorfeld oder außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie dient als Grundlage für außergerichtliche Einigungen oder zur Einschätzung der Erfolgsaussichten weiterer Schritte.
Sachverständigenabnahmen
Grundsätzlich kann eine Abnahme durch den Auftraggeber gemeinsam mit dem ausführenden Handwerksunternehmen erfolgen.
In bestimmten Konstellationen – insbesondere bei gewerblichen Bauvorhaben oder komplexen privaten Bauleistungen – empfiehlt es sich jedoch, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Abnahme hinzuzuziehen. Im Rahmen einer sachverständigen Abnahme können etwaige Mängel eindeutig festgestellt, noch ausstehende Leistungen dokumentiert und angemessene Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt werden. Hierbei stehe ich Ihnen mit fachlicher Expertise unterstützend zur Seite.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Mängel, die erst nach Abschluss der Bau- oder Handwerksleistungen festgestellt werden, können erhebliche Folgekosten und Verzögerungen nach sich ziehen. Zudem besteht das Risiko, dass nicht dokumentierte Mängel bei der späteren Durchsetzung von Ansprüchen nicht mehr beweisbar sind.
Eine regelmäßige, sachverständige Kontrolle im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätsüberwachung ermöglicht die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Ausführungsfehlern. Dies trägt wesentlich zur Sicherstellung der geschuldeten Werkqualität bei und vermeidet spätere Streitigkeiten – ein Gewinn an Zeit, Kostenkontrolle und Rechtssicherheit.