MEINE LEISTUNGEN

Je nach Sach­lage kann ent­weder die Er­stel­lung einer fach­li­chen Stel­lung­nahme oder eines voll­stän­digen Pri­vat­gut­ach­tens ge­boten sein. Es ist zu be­rück­sich­tigen, dass aus­schließ­lich durch ein Ge­richt be­auf­tragte Gut­achten im Rahmen eines ge­richt­li­chen Ver­fah­rens als Be­weis­mittel an­er­kannt und ver­wertet werden.

In zahl­rei­chen Fällen ist eine fun­dierte Stel­lung­nahme zu­nächst aus­rei­chend – ins­be­son­dere zur Klä­rung tech­ni­scher Fra­ge­stel­lungen im Vor­feld oder au­ßer­halb eines ge­richt­li­chen Ver­fah­rens. Sie dient als Grund­lage für au­ßer­ge­richt­liche Ei­ni­gungen oder zur Ein­schät­zung der Er­folgs­aus­sichten wei­terer Schritte.