Andreas Steinmetz

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Hamburg

Pri­vat­gut­achten

Pri­vat­gut­achten be­sitzen im ge­richt­li­chen Ver­fahren re­gel­mäßig eine ge­rin­gere Be­weis­kraft, da sie auf Ver­an­las­sung nur einer Partei er­stellt wurden. Aus diesem Grund kann das Ge­richt deren in­halt­liche Neu­tra­lität in­frage stellen und eine mög­liche Par­tei­lich­keit des be­auf­tragten Sach­ver­stän­digen un­ter­stellen, was die Ge­wich­tung der Be­weise be­ein­flussen kann.

Den­noch kann die Er­stel­lung eines Pri­vat­gut­ach­tens in vielen Fällen zweck­mäßig und sinn­voll sein – etwa zur ei­genen Ent­schei­dungs­fin­dung, zur Vor­be­rei­tung eines ge­richt­li­chen Ver­fah­rens oder zur Un­ter­stüt­zung au­ßer­ge­richt­li­cher Ei­ni­gungen. Es bietet eine fun­dierte fach­liche Grund­lage zur Be­ur­tei­lung des streit­ge­gen­ständ­li­chen Sach­ver­halts.

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SCHIEDSGUTACHTEN

Durch die Ver­ein­ba­rung eines Schieds­gut­ach­tens können Par­teien eines strei­tigen Rechts­ver­hält­nisses be­stimmte Tat­sa­chen- oder Rechts­fragen ver­bind­lich und zügig durch einen neu­tralen und un­ab­hän­gigen Sach­ver­stän­digen klären lassen.

Das Er­gebnis eines Schieds­gut­ach­tens ist für die Par­teien in der Regel bin­dend. Eine ge­richt­liche Über­prü­fung ist nur in eng be­grenztem Um­fang mög­lich – etwa bei of­fen­sicht­li­chen Feh­lern oder bei Ver­stößen gegen zwin­gendes Recht. Damit stellt das Schieds­gut­achten ein wir­kungs­volles und sehr ef­fi­zi­entes In­stru­ment zur au­ßer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung dar und kann zur Ver­mei­dung lang­wie­riger und kos­ten­in­ten­siver Ge­richts­ver­fahren er­heb­lich bei­tragen.

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VERSICHERUNGSGUTACHTEN

Ver­si­che­rungs­gut­achten werden ent­weder durch die Ver­si­che­rung selbst oder durch den Ver­si­che­rungs­nehmer in Auf­trag ge­geben, um einen ent­stan­denen Schaden sach­ver­ständig be­ur­teilen zu lassen.

Ziel eines sol­chen Gut­ach­tens ist in der Regel die Be­weis­si­che­rung sowie die fach­liche Klä­rung der Scha­den­ur­sache und ‑ver­ur­sa­chung. Es wird dabei ge­prüft, wo­durch der Schaden ent­standen ist, wer ihn ge­ge­be­nen­falls ver­ur­sacht hat und in wel­chem Um­fang eine Leis­tungs­pflicht der Ver­si­che­rung be­steht.

Ver­si­che­rungs­gut­achten schaffen somit eine ver­läss­liche Grund­lage für die Re­gu­lie­rung von Scha­dens­fällen und tragen zur Ver­mei­dung recht­li­cher Aus­ein­an­der­set­zungen bei.

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ABNAHMEN UND BAUBEGLEITUNG

Die Ab­nahme einer Bau­leis­tung gemäß § 12 VOB/B stellt einen we­sent­li­chen recht­li­chen Schritt dar – sie mar­kiert den Über­gang von der Aus­füh­rung zur Ge­währ­leis­tungs­phase. Zu diesem Zeit­punkt ist es je­doch häufig zu spät, um Mängel noch ohne er­heb­li­chen Auf­wand zu be­heben. Viele Fehler wären bei früh­zei­ti­gerer Kon­trolle ver­meidbar ge­wesen.

Aus diesem Grund emp­fehle ich, die Bau­aus­füh­rung be­reits wäh­rend der Bau­phase durch re­gel­mä­ßige sach­ver­stän­dige Kon­trollen be­gleiten zu lassen. Idea­ler­weise er­folgt eine stich­pro­ben­ar­tige Prü­fung min­des­tens drei Mal – je nach Art und Um­fang der Bau­maß­nahme auch häu­figer. So lassen sich Mängel früh­zeitig er­kennen und noch vor der Ab­nahme fach­ge­recht be­sei­tigen.

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Vertrauensvolle Unterstützung bei elektrotechnischen Leistungen

Mein Ziel ist es, Ihnen die Si­cher­heit zu geben, dass die von Ihnen be­auf­tragten elek­tro­tech­ni­schen Ar­beiten fach­ge­recht und in hoher Qua­lität aus­ge­führt werden.

Sollten im Ver­lauf der Maß­nahme Un­stim­mig­keiten mit dem Elek­tro­fach­be­trieb auf­treten, stehe ich Ihnen als un­ab­hän­giger Sach­ver­stän­diger zur Seite. In sol­chen Fällen ver­stehe ich mich als ver­mit­telnde In­stanz – mit dem Ziel, sach­lich fun­diert und lö­sungs­ori­en­tiert zur Klä­rung bei­zu­tragen und mög­liche Strei­tig­keiten früh­zeitig zu ver­meiden.

Ver­trauen, Neu­tra­lität und Fach­kom­pe­tenz stehen dabei für mich an erster Stelle.

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Beratung für mehr Effizienz und Komfort

Eine fach­kun­dige und her­stel­ler­un­ab­hän­gige Be­ra­tung hilft Ihnen dabei, lang­fristig Kosten zu sparen und den Kom­fort Ihrer elek­tro­tech­ni­schen An­lage op­timal zu nutzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich für eine kom­plexe KNX-Bus-Lö­sung oder für ein­fa­chere Sys­teme wie Apple Home oder Amazon Alexa ent­scheiden. Ent­schei­dend ist, dass die ge­wählte Lö­sung zu Ihren in­di­vi­du­ellen An­for­de­rungen passt und den ge­wünschten Wohn- oder Ar­beits­kom­fort zu­ver­lässig bietet.

Ich un­ter­stütze Sie dabei, Ihre Vor­stel­lungen klar zu de­fi­nieren, tech­nisch sinn­voll um­zu­setzen und ein Er­gebnis zu er­zielen, das Ihren Be­dürf­nissen dau­er­haft ge­recht wird.

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Sicherheitsprüfung und Bewertung von Photovoltaik- und Energieanlagen

Der­zeit häufen sich Fälle feh­ler­haft in­stal­lierter Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen, En­er­gie­spei­cher und Wär­me­pum­pen­sys­teme. Ins­be­son­dere im Be­reich der er­neu­er­baren En­er­gien zeigen sich häufig er­heb­liche Mängel – ver­ur­sacht durch feh­lende Fach­kennt­nisse oder un­sach­ge­mäße Aus­füh­rung sei­tens der aus­füh­renden Un­ter­nehmen.

Für viele Kun­dinnen und Kunden ist es kaum mög­lich, die Qua­lität der aus­ge­führten Ar­beiten fach­lich zu be­ur­teilen. Ob eine Pho­to­vol­ta­ik­an­lage die zu­ge­si­cherte Leis­tung tat­säch­lich er­bringt oder ein Bat­te­rie­spei­cher ord­nungs­gemäß funk­tio­niert, lässt sich ohne ent­spre­chendes Fach­wissen in der Regel nicht ver­läss­lich ein­schätzen. Zahl­reiche Mängel oder Funk­ti­ons­fehler bleiben da­durch lange un­ent­deckt – mit po­ten­ziell weit­rei­chenden Folgen für Si­cher­heit, Wirt­schaft­lich­keit und Ge­währ­leis­tungs­an­sprüche.

Als un­ab­hän­giger Sach­ver­stän­diger un­ter­stütze ich Sie bei der Prü­fung Ihrer An­lage. Ich kon­trol­liere unter an­derem, ob Ihre Pho­to­vol­ta­ik­an­lage den gel­tenden tech­ni­schen Normen ent­spricht – bei­spiels­weise der DIN VDE 0126 – 23‑1 – und ob die ver­spro­chenen Leis­tungen tat­säch­lich er­bracht werden. So er­halten Sie Ge­wiss­heit über den Zu­stand Ihrer An­lage und können bei Be­darf recht­zeitig Maß­nahmen er­greifen.

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